Häufige Fragen

1 - Wo ist die Praxis? Gibt es eine Busverbindung und wie heißt die Bushaltestelle?
Praxis für Osteopathie am Westerberg;

Rheiner Landstraße 35 und 49078 Osnabrück; Buslinie: 31, Haltestelle: Richard-Wagner-Platz

Praxis für Physiotherapie am Schölerberg

Ameldungstraße 60 in 49078 Osnabrück; Buslinie: 53, Haltestelle: Voxtruper Straße

2 - Gibt es Parkplätze?

An jedem unserer Standorte sind Parkplätze vorhanden, auf denen Sie entweder vor dem Haus oder im Hinterhof parken können.

3 - Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung?

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden in den meisten Fällen sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist. Weitere Informationen unter osteokompass.de

4 - Was sind die Anwendungsbereiche?

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir auf unserer Homepage keine Anwendungsbereiche nennen. Über unseren Verband können Sie sich aber ausführlich über die Anwendungsbereiche informieren. Anwendungsbeispiele finden Sie auf den Seiten des VOD

5 - Ab wann können Säuglinge behandelt werden?

Säuglinge können bereits direkt nach der Geburt behandelt werden.

6 - Wie sind die Kosten für eine osteopathische Behandlung?

Je nach Alter des Patienten/ der Patientin variieren die Kosten zwischen 110€ und 150€. Sie können sich unter „Behandlung“, „Behandlungskosten“ über die aktuell geltenden Preise informieren.

7 - Was muss ich mitbringen?

Wichtig sind Arztberichte, ggf. bildgebende Materialien (z.B. Röntgenbilder), Berichte über vorangegangene Therapien und Behandlungen, eine Liste aller Medikamente, die Sie einnehmen oder auch das U-Heft bei Kindern.

Bestenfalls lassen Sie uns den Kurzbefund- Fragebogen, welchen Sie auf unserer Internetseite unter Formulare finden, vorab per E-Mail zukommen, oder bringen Sie ihn zu Ihrem Behandlungstermin mit.

8 - Brauche ich ein Rezept für die Behandlung?

Ja. Die meisten Krankenkassen benötigen für die Kostenübernahme eine Verordnung vom Arzt.