§1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Praxis für Osteopathie Marianne Bunselmeyer und Patienten/-innen als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins bei der Praxis für Osteopathie Marianne Bunselmeyer zustande (auch bei online Buchung).
  3. Die Praxisinhaberin ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der/die Osteopath/-in aufgrund seiner/ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

  1. Der/die Osteopath/-in erbringt seine/ihre Dienste gegenüber dem/der Patient/-in in der Form, dass er/sie seine/ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
  2. Der/die Osteopath/-in ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der/die Patient/-in hierüber keine Entscheidung trifft.
  3. Der/die Osteopath/-in therapiert nach bestem Gewissen und angesichts der absolvierten Ausbildungsabschlüsse und Zertifikationen. Ein erwarteter Erfolg kann nicht garantiert werden und auch wissenschaftliche Belege sind nicht für alle Methoden nachweisbar.

§ 3 Honoraranspruch und Bezahlung der Praxis für Osteopathie Marianne Bunselmeyer

  1. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages entsteht durch die Dienste des/der Osteopath/-in ein Honoraranspruch. Diese liegen zwischen 95€ und 120€ je nach Alter. Der Umfang der Leistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen der jeweiligen Versicherungen.
  2. Eine Abrechnung gegenüber Dritten (Krankenkassen) erfolgt nicht. Ob und in welcher Höhe die Vergütung für die Behandlung von der Versicherung des/der Patienten/-in übernommen wird, hängt von dem/der Patienten/-in gewählten Versicherungstarif ab. Dies klärt der/die Patient/-in (im Vorfeld) mit seiner/ihrer Versicherung selbst ab. Unabhängig des Erstattungsverhaltens seitens der Versicherung des/der Patienten/-in, ist die Rechnung in voller Höhe zu begleichen.
  3. Nach jeder Behandlung sind alle Honorare bar oder per EC-Abrechnung vor Ort zu bezahlen.
  4. §4 Terminverschiebungen, Terminabsagen

    Der/die Patient/-in bucht einen Termin in der Praxis für Osteopathie Marianne Bunselmeyer. Dieser Termin ist auch ohne schriftliche Bestätigung gültig. Terminverschiebungen oder - absagen sind 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Der Termin gilt als abgesagt, wenn dieser telefonisch unter 0541/8004810, per Mail unter info@bunselmeyer- osteopathie.de, oder als Mitteilung auf der Mailbox unter Angabe des Patientennamens sowie Behandlungsdatum und Behandlungsuhrzeit besprochen wurde. Bei kurzfristig abgesagten Terminen oder Nichterscheinen zu einem gebuchten Termin wird eine Ausfallgebühr von 50€ in Rechnung gestellt.

    §5 Vertraulichkeit der Behandlung

    Der/die Osteopath/-in behandelt die Patientendaten vertraulich und gibt bezüglich der Beratungen, der Diagnose, der Aufklärung und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten nur Auskünfte mit ausdrücklicher Zustimmung. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und dessen mutmaßlichen Willen entsprechen sollte

    §6 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.